Wahlarzt
Ab 1.11.2024 stehen wir nurmehr als Wahlarzt zur Verfügung. Das bedeutet, dass der Patient vorerst das Arzthonorar bezahlt (bar oder mit Bankomat) und dann die Rechnung bei seiner Krankenkasse zur Kostenrückerstattung einreicht. In der Regel werden 80% des Kassentarifs von den Krankenkassen rückerstattet. Selbstverständlich bereiten wir für Sie Formulare vor, um Ihnen das Einreichen zu erleichtern. Es gibt eine "Wahlarzt-Zusatzversicherung" von verschiedenen Anbietern, die den Differenzbetrag abdeckt.
Wir bitte um Verständnis, dass bei nicht rechtzeitiger Absage (24 Stunden vor Termin) ein Ausfallshonorar von € 50,- fällig wird.