Wahlarzt & Kassen
Für Patienten der Gebietskrankenkassen stehen wir als Wahlarzt zur Verfügung. Das bedeutet, dass der Patient vorerst das Arzthonorar bezahlt (bar oder mit Bankomat) und dann die Rechnung bei seiner Krankenkasse zur Kostenrückerstattung einreicht. In der Regel werden 80% des Kassentarifs von den Krankenkassen rückerstattet. Selbstverständlich bereiten wir für Sie Formulare vor, um Ihnen das Einreichen zu erleichtern. Es gibt eine "Wahlarzt-Zusatzversicherung" von verschiedenen Anbietern, welche den Differenzbetrag abdeckt.
Patienten folgender Kassen können bei uns mit der e-Card betreut werden: BVA, KFA, SVA, VA